Öffentliches Baurecht, Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Baunachbarrecht, Denkmalschutzrecht, Planfeststellungsrecht

Mit dem Eigentum an einem denkmalgeschützten Gebäude sind Pflichten verbunden, aber auch eine Reihe von Rechten und Vergünstigungen, auf die sich der Denkmal-Eigentümer berufen kann. Wir beraten und vertreten Sie - auch bei Kaufinteresse oder in Baubegleitung - unter anderem bei:
- Feststellung oder Anfechtung der Denkmaleigenschaft
- Anordnungen der Denkmalschutzbehörden
(z. B. Erhaltungsanordnung, Auflagen, Bedingungen)
- Veränderung oder Beseitigung von Denkmalen
- Enteignung oder Übernahme von Denkmalen
- Beurteilung von Zumutbarkeit und Wirtschaftlichkeit
- Steuervorteilen
Außerdem können wir Sie bei z. B. Nachforschungsgenehmigungen, Grabungserlaubnissen und Rechtsfragen bezüglich Bodendenkmalen und beweglichen Denkmalen unterstützen.

Beratung und Vertretung betroffener Bürger, Initiativen, Verbände und Enteignungsbetroffener in Fragen des Planfeststellungsrechts, Anfertigung von Einwendungen, u.a.
- Bebauungspläne, Vorhaben- / Erschließungspläne (Aufstellung, Änderung)
- Straßenbau (Neubau, Ausbau, Ortsumgehungen)
- Verkehrswege (Bahn, Flughäfen)
- Fernleitungen (Gas, Strom)
- Wasserstraßen
- Anlagen nach dem BImschG

Das öffentliche Baurecht umfasst u. a. die Teilbereiche des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts, es umfasst aber auch verwandte Gebiete, wie etwa das Immissionsschutzrecht (z.B. Anlagengenehmigung), Wasserrecht oder Umweltrecht.
Allen am Bau beteiligten oder von Planungen betroffenen Personen bieten wir kompetente Beratung und Vertretung an - projektbegleitend, bei Einzelfragen oder in Verfahren.
Für Bauherren
- Teilweises oder vollständiges Versagen der Baugenehmigung / des Bauvorbescheids
- "Schaffen von Baurecht"
- belastende Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen)
- Vorhaben im Außenbereich
- Verfügungen von Baubehörden (Baustop, Abriß, Nutzungsuntersagung)
- Genehmigungs-, Widerpruchs-, Klage- und Eilverfahren, Rechtsmittelverfahren
Für Baunachbarn
- Beratung über Rechte als Baunachbar
- Prüfung von erteilten Befreiungen
- Erwirken von Baueinstellungsverfügungen (Baustop)
- (Dritt-) Widerspruch gegen Baugenehmigungen
- Baunachbarklagen
- Vertretung bei Planaufstellungen, Planfeststellungen
Für Planer
Architekten und anderen Planern, wie z. B. Bauingenieuren oder Handwerkern, bieten wir an, sich durch unsere Unterstützung ihren eigentlichen Tätigkeiten widmen zu können und dabei das eigene Haftungsrisiko zu reduzieren. Dies wird ermöglicht durch z. B.:
- (vertrauliche) Gutachten zu Einzelfragen im öffentlichen Baurecht
- (interne) juristische Begleitung von Bauvorhaben
Weitere typische Materien sind z.B.
- Fragestellungen bezüglich Fachplanungen
(Flächennutzungs-, Bebauungs-, Vorhaben-/ Erschließungsplan)
- Rechtsschutz gegen o.g. Fachplanungen
- Überprüfung von kommunalen Satzungen, insbesondere Bebauungspläne
- Vorkaufsrecht der Gemeinden, Veränderungssperren, Enteignungen