zur Startseite
vertraulich.jpg


Spezialgebiet Beamte & Öffentlicher Dienst

Beamtenrecht, Beamtenversorgungsrecht, Beamtenbesoldungsrecht, Beihilferecht, Disziplinarrecht, Recht der Angestellten im öffentlichen Dienst


Bundesweit betreuen wir Bundes-, Landes- und Kommunal-Beamte in allen Fragen des Beamtenverhältnisses, sowie Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst.

Als Rechtsanwälte für Beamtenrecht sind wir uns bewusst, dass jede Situation in der Laufbahn als Beamter individuell zu betrachten ist und jedes Verhalten sorgfältig abgewogen werden muss. Die klassische anwaltliche Vertretung und förmliche Verfahren (Widerspruch, Klage oder Rechtsmittel) sind dabei oftmals nur die Mittel zweiter Wahl.

Unser Angebot in Fragen des Beamtenverhältnisses bzw. des Dienstverhältnisses erstreckt sich daher unter anderem auf diskrete Informations- und Beratungsgespräche. Diese Gespräche können etwa dazu dienen, dass Sie als Beamter in Kenntnis der günstigen als auch der negativen rechtlichen Umstände abgewogene Entscheidungen treffen und sich z.B. auf Dienstgespräche vorbereiten können.

Wir agieren auf Wunsch im Hintergrund, d. h. wir treten nicht gegenüber dem Dienstherren auf, sondern fertigen intern Schreiben / Stellungnahmen für Beamte an ('Ghostwriting') oder überprüfen solche Dokumente zu Ihrer eigenen Kontrolle.

Die an uns herangetragenen Fragestellungen im Beamtenrecht sind umfangreich und variieren zwischen den unterschiedlichen Gruppen von Beamten, die sich vertrauensvoll an uns wenden. Unter anderem durch unsere Lage zwischen den Landeshauptstädten Wiesbaden und Mainz sowie die zentrale Lage im Rhein-Main-Gebiet bedingt werden wir besonders häufig angesprochen von

  - Lehrkräften an öffentliche Schulen

  - Polizei- und Kriminalbeamte

  - (ehemalige) Bahn-, Post- und Telekombeamte

  - Kommunalbeamte

  - Hochschulpersonal


Typischerweise treten Fragen in folgenden Bereichen auf:


Beamtenrecht

Begründung des Dienstverhältnisses
Bewerbung, Anstellung, Einstellung, Ernennung zum Beamten, Probezeit, Bewährung, Übernahme in das Beamtenverhältnis aus dem Angestelltenverhältnis

Änderungen im Status
Anstellung, Umwandlung, Lebenszeitverbeamtung, Beförderung, Zurückstufung, Wechsel der Laufbahngruppe

Änderungen funktionell
Versetzung, Umsetzung, Abordnung - auf eigenen Wunsch oder dienstlichen Gründen; Bewerbungsverfahren

Beendigung
Eintritt in den Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit, Eintritt in den Ruhestand aufgrund Erreichen der Regelaltersgrenze, Vorruhestand bzw. Altersteilzeit, Verfahren zur Untersuchung der Dienstunfähigkeit, Entlassung, Verlust der Beamtenrechte

allgemein

Konkurrentensituationen (Konkurrentenklage), Überprüfung dienstlicher Beurteilungen, Hilfestellung bei dienstlichen Stellungnahmen, Mobbingsituationen, Laufbahnprüfungen



Besoldung und Versorgung

Beamtenbesoldung, (Alters-)Versorgung, Nebentätigkeit, Mehrarbeitsvergütung, Arbeitszeit, Berechnung und Festsetzung der Ruhebezüge / der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten


Beihilfe und Beihilfeleistungen

Beihilferecht, Beihilfeleistungen im Krankheitsfall, Beihilfeleistungen bei Dienstunfall, Prüfung von Beihilfebescheiden, Kostenübernahme für alternative Heilmethoden, Kostenübernahme aufgrund Fürsorgeverpflichtung


Disziplinarrecht

Beratung und Vertretung in Disziplinarverfahren, Vorbereitung von Stellungnahmen, Begleitung während behördlicher Ermittlungsverfahren, Vertretung bei Disziplinarklagen, Anregung der Einleitung von Verfahren


Manchmal kommt es vor, dass strafrechtlich relevantes Handeln ein Disziplinarverfahren nach sich zieht oder im Rahmen von (Vor-)Ermittlungsverfahren die Vorgänge der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt werden. In diesen Konstellationen ist eine enge Zusammenarbeit mit strafrechtlich versierten Kollegen von Vorteil, um eine abgestimmte Beratung und Vertretung ´aus einer Hand´ zu Ihrem Vorteil anbieten zu können. Gerne stellen wir Ihnen einen Kontakt zu unserem Netzwerk her.



Öffentlicher Dienst

Zu den Beschäftigten im öffentlichen Dienst zählen neben den Beamten auch Angestellte und Arbeiter eines öffentlich-rechtlichen Dienstherren. Im Gegensatz zur Gruppe der Beamten findet bei Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst wie in einem Arbeitsverhältnis mit einem privaten Arbeitgeber das Arbeitsrecht und das Zivilrecht Anwendung. Besonderheiten bestehen jedoch in der weiteren Geltung verschiedenartiger Tarifverträge (wie TVöD, TV-L oder BAT) und natürlich im Bezug zum besonderen Arbeitgeber 'Staat, Land oder Kommune'.

Durch unsere Tätigkeit im Beamtenrecht sind uns diese Besonderheiten einer Tätigkeit bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber bekannt - haben doch Angestellte und Arbeiter häufig die gleichen Arbeitgeber / Dienstherren wie Beamte, sitzen gar im gleichen Büro, bekleiden die gleichen Stellen oder konkurrieren darum.

Zusammen mit arbeitsrechtlich ausgerichteten Kollegen sind wir auch für die Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes der richtige Ansprechpartner, etwa bei

  - Fragen der Tarifverträge, z.B. TVöD, TV-L, BAT
  - Eingruppierung
  - Beihilfeleistungen
  - Bewerbung, Beförderung
  - Konkurrentenstreitigkeiten / Eilverfahren vor Arbeitsgerichten
  - Übernahme in das Beamtenverhältnis

Zu Ihrer Information: (Leitsatz Bundesdisziplinargericht BDiG, Az. IX BK 9/91)

"1. In Disziplinarverfahren und beamtenrechtlichen Verfahren erfolgen Mitteilungen der Beamten an die damit befaßten Gerichte "im dienstlichen Verkehr". Sie unterliegen daher nicht der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit, es sei denn, es läge ein besonderes Schweigegebot vor oder die Rechte Dritter würden verletzt.

2. Ein Beamter darf seinem Verteidiger oder Prozeßbevollmächtigten, der ebenso wie die Gerichte einer beruflichen Schweigepflicht unterliegt, die Informationen geben, die lediglich dem allgemeinen Schweigegebot unterliegen, wenn nicht eine Verteidigung im Disziplinarverfahren oder eine angemessene Vertretung in beamtenrechtlichen Verfahren gegenstandslos werden soll. Dies folgt aus dem Grundrecht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG."

 

Gemäß § 43a Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) unterliegen Rechtsanwälte der Verschwiegenheitspflicht, so dass Sie uns in Ihrer Angelegenheit umfassend informieren können, ohne dabei gegen Ihre beamtenrechtlichen Pflichten zu verstoßen.

 

Sie und Ihre Interessen stehen im Mittelpunkt unserer Betrachtung. Gewerkschaftspolitische oder sonstige politische Interessen sind bei unserer Tätigkeit für Sie nicht von Belang.

Kurzinfo_else-schwarz-Anwaelte.pdf

Dateityp: pdf - Dateigröße: 537.6 KB - Upload: 04.11.2009 - Downloads: 772

Kurzinfo_Beamtenkanzlei.pdf

Dateityp: pdf - Dateigröße: 57.3 KB - Upload: 07.08.2010 - Downloads: 77