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Recht der Erneuerbaren Energien, Umweltrecht, Abfallrecht, Verpackungsrecht, Bodenschutz und Altlasten, Immissionsschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, etc.
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Neben dem Aspekt des Klimaschutzes und der Schonung vorhandener Ressourcen wird die Nutzung von Erneuerbaren Energien zunehmend wirtschaftlicher und damit attraktiver. Die neuen Umwelttechnologien werden mittlerweile auch eingesetzt, weil der Gesetzgeber die Nutzung in Neu- und Altbauten vorschreibt. Die Umsetzung eines Projekts "Erneuerbare Energien" wirft aber für Bauherren, Planer und Anlagenerrichter/Anlagenbetreiber noch viele Rechtsfragen - etwa zu erforderlichen Genehmigungen und Planungsvoraussetzungen - auf, weil diese von Praxis und Rechtsprechung bisher unzureichend beantwortet sind.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Projekt, beraten Sie vor und vertreten Sie während eines Genehmigungsverfahrens für den Bau, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen der Geothermie, Biomasse, Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW), Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik, Solarthermie, insbesondere bei:
Genehmigungen
Baurecht, Immissionsschutz, Wasserrecht, Naturschutz, Bergrecht, Feuerungsverordnung, Denkmalschutz
Unterstützung bei Fachplanungen
Bauplanungs- und Raumordnungsverfahren, UVP-Verfahren
sowie etwa:
- Nachbarrechtlichen Interessenkollisionen (Nachbarschutz)
- Rechtsfragen bezüglich Energieeinsparungsverordnung EEneV
- Fragen der Energie-Einspeisung
Durch Kooperation mit Kollegen anderer Disziplinen können wir auf Anfrage Projektteams zusammenstellen und so eine 'ganzheitliche' Betreuung Ihrer Angelegenheit auch in zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht anbieten.

