1. Januar 2024

Kosten

Über Geld spricht man nicht? Doch, wir tun es!

Wir halten nichts von vorge­fer­tigten Formu­laren und “Arbeit von der Stange”. Unsere Kunden (Mandanten) wollen das auch nicht. Sie bekommen vom Anwalt ihrer Wahl Handarbeit — Schrift­sätze werden von Menschen geschrieben, nicht von KI — und fast zwei Jahrzehnte Erfahrung — “Chefarzt­be­handlung” eben.

Sprechen wir jetzt hier über Geld. Und gleich danach über Rechts­schutz­ver­si­che­rungen.

Wir stellen in Rechnung einen

Stundensatz in Höhe von 320 Euro einschließlich der gesetz­lichen Umsatz­steuer (268,91 Euro netto) und einschließlich Auslagen für Rechts­be­ratung, Wider­spruch, Klage, Eilrechts­schutz, Rechts­mittel, Diszi­pli­nar­sache.

Bezahlt die Rechtsschutzversicherung? Nur teilweise!

Auch wenn Rechts­schutz­ver­si­che­rungen (oder auch Gewerk­schaften) gerne formu­lieren, dass sie aufgrund einer getrof­fenen Stunden­satz­ver­ein­barung keine Kosten übernehmen, tragen sie zumindest die Gebühren und Auslagen nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­gesetz (RVG), betei­ligen sich also an der Rechnung.

Der von der Rechts­schutz­ver­si­cherung (oder der Gewerk­schaft) auf die Rechnung gezahlte Zuschuss ist geringer als der von uns in Rechnung gestellte Betrag.

Einen Teil zahlt der Mandant immer selbst. Unsere Anwalts­rechnung wird dann gewis­ser­maßen zwischen dem Mandanten und der Rechts­schutz­ver­si­cherung „geteilt“.