Kosten
Über Geld spricht man nicht? Doch, wir tun es!
Wir halten nichts von vorgefertigten Formularen und von „Arbeit von der Stange“. Unsere Kunden (Mandanten) wollen das übrigens auch nicht. Sie bekommen Handarbeit durch Ihren Wunschanwalt und fast zwei Jahrzehnte Erfahrung – „Chefarztbehandlung“ also.
Sprechen wir jetzt hier über Geld. Und gleich danach über Rechtsschutzversicherungen.
Wir stellen einen
Stundensatz in Höhe von 310 Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (260,50 Euro netto)
für jede unserer anwaltlichen Tätigkeiten (Rechtsberatung, Widerspruch, Klage, Rechtsmittel, Disziplinarsache) in Rechnung.
Zahlt das die Rechtsschutzversicherung? Nur einen Teil!
Auch wenn Rechtsschutzversicherungen (oder auch Gewerkschaften) gerne formulieren, dass sie Kosten aufgrund einer geschlossenen Vereinbarung nach Stundensatz nicht übernehmen, so geben sie doch wenigstens die Gebühren und Auslagen nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG dazu.
Die Erstattung (Zuschuss) einer Rechtsschutzversicherung oder einer Gewerkschaft ist niedriger als der Betrag in unserer Rechnung.
Der Mandant und seine Rechtsschutzversicherung (oder seine Gewerkschaft)
„teilen“ sich quasi die Anwaltsrechnung.
Es kann aber auch sein, dass ein Problem gar nicht oder noch nicht versichert ist. Dann entfällt natürlich ein Zuschuss gänzlich.