Weinrecht.

“Wissen um Rechte und Pflichten als Wettbewerbsvorteil im umkämpften Weinmarkt.”

Das deutsche und europäische Weinrecht ist ein Spezi­al­gebiet innerhalb des Agrar­rechts und des Lebens­mit­tel­rechts. Wir beschäf­tigen uns vor allem mit europa­recht­lichen und öffentlich-recht­lichen Fragen des Weinrechts. Dabei nähern wir uns dem Thema aus verschie­denen Blick­winkeln — nicht nur als Rechts­anwalt und Fachautor, sondern auch aus der Praxis und aus ehren­amt­licher Tätigkeit.

Weinrecht,

Agrarrecht, Geoschutzrecht, Lebensmittelrecht.

 

Deutsches Weinrecht und EU-Weinrecht

 

Das deutsche und europäische Weinrecht kann als Spezi­al­gebiet innerhalb des Agrar­rechts und des Lebens­mit­tel­rechts angesehen werden. Es handelt sich um einem verwo­benen Komplex aus Unions­recht (EU-Recht) mit natio­nalem Recht des Bundes und der Länder, aber auch um Verbands­recht im weitesten Sinne.

Die recht­lichen Frage­stel­lungen der Weinwirt­schaft sind vielfältig. Es umfasst Rechts­fragen aus dem gesamten Bereich des Weinsektors – vom Weinbau bis zum Weinhandel, insbe­sondere mit Regelungen zu Anbau, Herstellung, Verar­beitung, Inver­kehr­bringen, Handel und Absatz­för­derung von Wein.

Rechtsanwalt für Weinrecht

 

Die klassische anwalt­liche Vertretung in förmlichen Verfahren gegenüber Weinbau­be­hörden, Weinkon­trolle und (Verwal­tungs-) Gerichten spielt im Weinrecht eine eher unter­ge­ordnete Rolle. Sollte es notwendig sein, führen wir selbst­ver­ständlich auch förmliche Verfahren für Sie gegenüber der Verwaltung oder vor Gerichten.

Winzern, Weinbau­be­trieben, Winzer­ge­nos­sen­schaften, Weinkel­le­reien, Weinkom­mis­sio­nären, Weinhändlern oder Verbänden stehen wir daher vorrangig beratend zur Seite – zu einer einzelnen Frage, in Projekten oder gerne auch als „Ansprech­partner auf Dauer”.

Für einen Eindruck über unsere Expertise beachten Sie bitte die Publi­ka­ti­ons­liste.

Agrar-Geoschutz,
g.U. und g.g.A.

 

Die am 13. Mai 2024 in Kraft getretene EU-Agrar­geo­schutz­ver­ordnung — Verordnung (EU) 2024/1143 — schafft erstmals ein einheit­liches System für geogra­fische Angaben von Wein, Spiri­tuosen und landwirt­schaft­lichen Erzeug­nissen einschließlich Lebens­mitteln. Mit unserer Expertise im Geoschutz­recht unter­stützen wir Sie beispiels­weise bei der Umsetzung der neuen Anfor­de­rungen an Erzeu­ger­ver­ei­ni­gungen und bei der Wahrung Ihrer Rechte in diesem sich ständig weiter­ent­wi­ckelnden Rechts­gebiet.

Unsere Leistungen umfassen die Beratung von Erzeugern, Erzeu­ger­ver­ei­ni­gungen bzw. Schutz­ge­mein­schaften, die Prüfung von Produkt­spe­zi­fi­ka­tionen sowie die Begleitung in Verfahren vor der Bundes­an­stalt für Landwirt­schaft und Ernährung (BLE), bspw. Antrags­ver­fahren, Einspruchs­ver­fahren oder Wider­spruchs­ver­fahren. Wir unter­stützen Sie bei der Umsetzung der neuen Verordnung, dem Schutz herkunfts­ge­schützter Bezeich­nungen (geschützte Ursprungs­be­zeichnung — g.U., geschützte geogra­fische Angabe — g.g.A., tradi­tio­nelle Bezeich­nungen) und der rechts­si­cheren Verwendung geogra­fi­scher Angaben.

Tätigkeitsbereiche.

Bezeichnungsrecht

Überprüfung von Aufma­chung und Kennzeichnung (Etiket­tierung) von Weinfla­schen, Prüfung des Etiketts, Schutz vor Irreführung und Täuschung, Begleitung bei „Abmahnung“

Geografische Bezeichnungen, herkunftsgeschützte Weinnamen, g.U., g.g.A.

Beratung von Erzeugern oder Erzeu­ger­ver­ei­ni­gungen (Schutz­ge­mein­schaften), Prüfung von Produkt­spe­zi­fi­ka­tionen („Lasten­heften“), Begleitung in Antrags‑, Änderungs‑, Einwen­dungs­ver­fahren gegenüber der Bundes­an­stalt für Landwirt­schaft und Ernährung (BLE), Hilfe­stellung bei der Umsetzung der neuen EU-Agrar­geo­schutz­ver­ordnung, Maßnahmen zum Schutz herkunfts­ge­schützter Weinnamen, rechts­si­chere Verwendung von geogra­fi­schen Bezeich­nungen: geschützte Ursprungs­be­zeichnung (g.U.), geschützte geogra­fische Angabe (g.g.A.); für andere Agrar­pro­dukte auch garan­tiert tradi­tio­nelle Spezia­lität (g.t.S.)

Verteidigung gegen Abmahnungen im Weinrecht

Ist ein Mitbe­werber der Auffassung, dass ein anderes Erzeugnis oder Produkt nicht den gesetz­lichen Anfor­de­rungen entspricht, sieht das Wettbe­werbs­recht die Möglichkeit einer Abmahnung vor. Ziel ist in der Praxis meist die Abgabe einer so genannten straf­be­wehrten Unter­las­sungs­er­klärung, um den Wettbe­werbs­verstoß abzustellen. Dies ist in den meisten Fällen mit empfind­lichen Konse­quenzen verbunden. Dabei sind die regel­mäßig gefor­derten Abmahn­kosten noch das kleinere Übel. Vertriebs­verbote, Rückruf­ak­tionen oder Vertrags­strafen können sich schnell negativ auf das eigene Unter­nehmen auswirken.

Wir prüfen die Berech­tigung von Abmah­nungen und wehren unberech­tigte Ansprüche ab oder versuchen, die Folgen zu minimieren.

Qualitätsweinprüfung

Antrag auf Erteilung einer amtlichen Prüfungs­nummer (AP-Nummer), Prüfungs­be­scheid, Rücknahme und Widerruf der amtlichen Prüfungs­nummer, Herab­stu­fungen, Umstu­fungen

Gewährung von Pflanzrechten

Geneh­migung von Neuan­pflan­zungen, Erteilung von Pflanz­rechten, natio­nales Vertei­lungs­ver­fahren im Geneh­mi­gungs­system, Anwendung von Priori­täts­kri­terien, Rodungen

öffentlich-rechtliche Fragestellungen rund um den Weinbaubetrieb

bspw. Abwas­ser­ein­leitung (Stark­ver­schmut­zer­abgabe), Wasser­recht, Dünge­ver­ordnung, Pflan­zen­schutz­recht