#LexVinum
Als Weinrechtler beschäftige ich mich vor allem mit europarechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragen des Weinrechts. Dabei betrachte ich das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln – nicht nur als Rechtsanwalt und Fachautor, sondern auch aus der Praxis und aus ehrenamtlicher Tätigkeit.
Wissen um Rechte und Pflichten als Wettbewerbsvorteil im umkämpften Weinmarkt.
Michael A. Else
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Deutsches Weinrecht und EU-Weinrecht
Das deutsche und europäische Weinrecht kann als Spezialgebiet innerhalb des Agrarrechts und des Lebensmittelrechts angesehen werden. Es handelt sich um einem verwobenen Komplex aus Unionsrecht (EU-Recht) mit nationalem Recht des Bundes und der Länder, aber auch um Verbandsrecht im weitesten Sinne.
Die rechtlichen Fragestellungen der Weinwirtschaft sind vielfältig. Es umfasst Rechtsfragen aus dem gesamten Bereich des Weinsektors – vom Weinbau bis zum Weinhandel, insbesondere mit Regelungen zu Anbau, Herstellung, Verarbeitung, Inverkehrbringen, Handel und Absatzförderung von Wein.
Als neues, dynamisches Gebiet entwickelt sich derzeit der „Geoschutz“, der sich mit der Verwaltung herkunftsgeschützter Weinbezeichnungen (geschützte Ursprungsbezeichnung, g.U.; geschützte geografische Angabe, g.g.A.) befasst. Die Schutzgemeinschaften der Anbaugebiete haben die Aufgabe, die Anforderungen an Erzeugnisse der Herkunftsbezeichnungen und die Gebietsabgrenzung in Produktspezifikationen zu regeln.
Rechtsanwalt für Weinrecht
Die klassische anwaltliche Vertretung und förmliche Verfahren gegenüber Weinbaubehörden, Weinkontrolle und Gerichten sind meist nur Mittel zweiter Wahl und spielen im Weinrecht eine eher untergeordnete Rolle.
Deshalb biete ich Winzern, Weinbaubetrieben, Verbänden, Winzergenossenschaften, Weinkellereien, Weinkommissionären oder Weinhändlern Beratungsgespräche an – zu einer einzelnen Frage oder gerne auch als „Ansprechpartner“ auf Dauer.
Sollte es notwendig sein, führe ich selbstverständlich auch formelle Verfahren für Sie gegenüber der Verwaltung oder Gerichten.
Weinrecht / Kommentierung
Michael A. Else ist Autor der
Kommentierung zum Weingesetz / Weinverordnung
in Düsing/Martinez Agrarrecht
im Verlag C.H.Beck, 2. Auflage (März) 2022
Dieses Werk enthält eine Kommentierung der einschlägigen Regelungen des deutschen und europäischen Weinrechts, ua Weingesetz – WeinG, Weinverordnung – WeinV und Verordnung (EU) 1308/2013 – GMO.
Die im März 2022 erschienene 2. Auflage des Standardwerks im Agrarrecht berücksichtigt mit Rechtsstand 1.11.2021 die neuesten Rechtsänderungen, wie die jüngste Reform des Weingesetz (Januar 2021), Änderung der Weinverordnung (Oktober 2021) und der vorangegangenen EU-Novellen, insbesondere Delegierten Verordnung (EU) 2019/934 (Önologische Verfahren), Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 (geografische Herkunftsbezeichnungen, Produktspezifikationen und Schutzgemeinschaften).
Weinrecht / LexVinum WEINRECHTSSAMMLUNG
In Zusammenarbeit mit dem Institut für Landwirtschaftsrecht der Georg-August-Universität Göttingen ist Michael A. Else Herausgeber der LexVinum WEINRECHTSSAMMLUNG.
Die frei zugängliche (online) Sammlung bietet einen raschen Überblick über die in der Europäischen Union, in Deutschland und in den Ländern geltenden Vorschriften des Weinrechts, ergänzt durch Regelungen der Verbände sowie weitere Links in die Weinwelt. Das Verzeichnis wird regelmäßig auf den neuesten Rechtsstand angepasst und dient als Ergänzung zur Weingesetz Kommentierung im Buch Düsing/Martinez Agrarrecht, erschienen in 2. Auflage im C.H.Beck Verlag.
Weinrecht / im beck-blog
Im „beck-blog“ Agrarrecht des juristischen Verlag C.H. Beck bloggt Michael A. Else vor allem zu weinrechtlichen Themen.
Weinrecht / Vortrag
Das Institut für Landwirtschaftsrecht der Georg-August-Universität Göttingen lädt seit dem Jahr 2012 zum Monzeler Weinrechtstag.
Über die Jahre hat sich der Monzeler Weinrechtstag zu einem zentralen Forum des Weinrechts entwickelt. Bei der Wahl der Themen und Referenten hat sich eine Mischung aus rechtspolitischen, wissenschaftlichen, europarechtlichen und wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Vorträgen zum Weinrecht bewährt.
Zum 9. Monzeler Weinrechtstag am 13. August 2021 zum Thema: „Die Zukunft des Weinbaus” konnte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Michael A. Else erneut einen Vortrag beisteuern. Er sprach zur Rolle der Schutzgemeinschaften zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen, geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und geschützte geografische Angabe (g.g.A.).
Ehrenamt und Mitgliedschaft
Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht e.V. (DGAR)
Eberstädter Weingärtner, Eberstädter Bürgerverein von 1980 e.V.
aktiver Weingärtner, ehemaliger Vorstand, Gründungsmitglied 2005
FIJEV – Federation Internationale des Journalistes et Ecrivains des Vins et Spiritueux
Gesellschaft für Geschichte des Weines e.V.
Verein zur Förderung des Historischen Weinbaus im Rheingau e.V.
Gründungsmitglied und Vorsitzender
Weinfeder e.V. – Verband deutschsprachiger Weinpublizisten
Schatzmeister und Autor im Weinfeder-Journal
Arbeit als Weinrechtler in einigen Stichworten
- Bezeichnungsrecht: Überprüfung von Aufmachung und Kennzeichnung (Etikettierung) von Weinflaschen, Prüfung des Etiketts, Schutz vor Irreführung und Täuschung
- Geografische Bezeichnungen, herkunftsgeschützten Weinnamen: Beratung von Schutzgemeinschaften oder Erzeugern, Prüfung von Produktspezifikationen („Lastenheften“), Begleitung in Antrags-, Änderungs-, Einwendungsverfahren gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Qualitätsweinprüfung: Antrag auf Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer (AP-Nummer), Prüfungsbescheid, Rücknahme und Widerruf der amtlichen Prüfungsnummer, Herabstufungen, Umstufungen
- Amtliche Überprüfung und Weinkontrolle: Inverkehrbringen von Wein, Verkehrsverbote, Vorschriftswidrige Erzeugnisse
- Pflanzrechte: Genehmigung von Neuanpflanzungen, Erteilung von Pflanzrechten, nationales Verteilungsverfahren im Genehmigungssystem, Anwendung von Prioritätskriterien, Rodungen
- Begleitung im Weinstrafrecht und bei Weinordnungswidrigkeiten
- öffentlich-rechliche Fragestellungen rund um den Weinbaubetrieb: bspw. Abwassereinleitung (Starkverschmutzerabgabe), Wasserrecht, Düngeverordnung, Pflanzenschutzrecht