Beamtenrecht.
“Damit der Dienstweg nicht zur Sackgasse wird.”
Auch Beamte stehen immer wieder vor der Situation, dass sie mit Entscheidungen ihres Dienstherren nicht einverstanden sind. In solchen Fällen stehen wir Ihnen im Beamtenrecht, Dienstunfallrecht und Disziplinarrecht mit Rat und Tat zur Seite.
Wir konzentrieren uns ausschließlich auf Sie und Ihre Interessen. Gewerkschafts‑, Verbands- oder sonstige politische Interessen spielen bei unserer Arbeit für Sie keine Rolle.
Beamtenrecht,
öffentliches Dienstrecht.
Unsere Tätigkeit
bundesweit
Das für alle Beamte in Deutschland geltende Beamtenstatusgesetz – BeamtStG – ermöglicht uns grundsätzlich eine bundesweite Tätigkeit in allen Bundesländern.
Eine Tätigkeit über größere Entfernungen ist jedoch nicht in jedem Fall sinnvoll, da die Wahrnehmung von Terminen vor Ort beispielsweise für Dienstbesprechungen oder Akteneinsichten nur schwer möglich sein wird.
Aufgrund der zentralen Lage unserer Kanzlei im Rhein-Main-Gebiet werden wir am häufigsten von Beamtinnen und Beamten aus Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern kontaktiert.
Aber auch Beschäftigte aus anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder aus der Bundeshauptstadt Berlin nutzen unsere Expertise als Rechtsanwälte für Beamtenrecht. Im Zeitalter von Telefonberatung, Videokonferenzen und digitaler Kommunikation stellt dies kein Problem dar, viele unserer Mandantinnen und Mandanten haben wir noch nie persönlich gesehen.
Verschwiegenheit
Gemäß § 43a Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) unterliegen Rechtsanwälte der Verschwiegenheitspflicht, so dass Sie uns in Ihrer Angelegenheit umfassend informieren können, ohne dabei gegen Ihre beamtenrechtlichen Pflichten zu verstoßen.
„1. In Disziplinarverfahren und beamtenrechtlichen Verfahren erfolgen Mitteilungen der Beamten an die damit befassten Gerichte ‚im dienstlichen Verkehr‘. Sie unterliegen daher nicht der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit, es sei denn, es läge ein besonderes Schweigegebot vor oder die Rechte Dritter würden verletzt.
2. Ein Beamter darf seinem Verteidiger oder Prozeßbevollmächtigten, der ebenso wie die Gerichte einer beruflichen Schweigepflicht unterliegt, die Informationen geben, die lediglich dem allgemeinen Schweigegebot unterliegen, wenn nicht eine Verteidigung im Disziplinarverfahren oder eine angemessene Vertretung in beamtenrechtlichen Verfahren gegenstandslos werden soll. Dies folgt aus dem Grundrecht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG.“
Leitsatz Bundesdisziplinargericht BDiG, Az. IX BK 9/91
Mandantin*innen.
Unsere Mandant*innen kommen aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes.
Besonders häufig werden wir angesprochen von:
- Lehrkräften an öffentlichen Schulen, aber auch Lehreinnen und Lehrer in Abordnung an Privatschulen
- Vollzugsbeamte aller Art, Polizeibeamte der Landespolizei oder Bundespolizei und des Justizvollzugs, sowie Kriminalbeamte
- Angehörige der Finanzverwaltung, Finanzbeamte oder der Steuerfahndung
- Verwaltungsbeamte aus Ämtern und Behörden der Landesverwaltung oder der kommunalen Körperschaften, Dienstordnungs-Angestellte (DO-Angestellte)
- Hochschulpersonal, darunter überwiegend wissenschaftliches Personal wie Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren oder die Hochschulverwaltung
- Ministerialbeamte, politische Beamte, kommunale Wahlbeamte, Beamte auf Zeit, wie Spitzenbeamte oder Bürgermeister
- Beamte der ehemaligen Staatsunternehmen Post, Telekom (Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, BAnstPT) und Deutsche Bahn (Bundeseisenbahnvermögen, BEV)
- Menschen, die gerne in den öffentlichen Dienst eintreten möchten, Anwärterinnen und Anwärter für eine Ausbildung oder einen Vorbereitungsdienst
Dienstleistungen für Dienstherrn, Personalverwaltungen
Manchmal benötigt auch der Dienstherr Unterstützung von externen Fachleuten, sei es für eine Unterstützung der eigenen Meinungsbildung, Unterstützung der Personalverwaltung, zur Vertretung in gerichtlichen Verfahren oder in heiklen Angelegenheiten.
Als eine der wenigen Kanzleien für Beamtenrecht steht unsere Arbeit auch für Dienstherren offen. So arbeiten wir vereinzelt als externe Berater für Personalverwaltungen oder als Prozessvertreter.
Sprechen Sie uns gerne an.
Dienstleistungen für Personalvertretungen
Daneben bildet auch die Vertretung von Personalvertretungen unterschiedlicher Stufen (örtlicher Personalrat bis zu Hauptpersonalräten) in personalvertretungsrechtlichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit für Personalvertretungen:
- rechtliche Überprüfung von Entscheidungen der Dienststelle,
- Abstimmung über Vorgehensweisen,
- Vertretung in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor der Personalvertretungskammer der Verwaltungsgerichte zur Durchsetzung, Klärung oder Wahrung der dem Personalrat zustehenden Befugnisse und Rechte.
Beachten Sie, dass vor unserer Beauftragung ein Beschluss hinsichtlich der Kostenübernahme gefasst und der Dienststelle mitgeteilt werden muss.
Tätigkeitsbereiche.
Beamtenrecht
Ausbildung und Laufbahn
Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärter), Referendare, Laufbahnausbildung, Vorbereitungsdienst, Bestehen oder endgültige Nichtbestehen der Laufbahnprüfung, Gleichwertigkeit von Ausbildung, Prüfungsrecht, Abschluss, Rückforderung zuviel gezahlter (Anwärter-) Bezüge; Aufstiegsverfahren; Laufbahnbefähigung durch Anerkennung; Anerkennung von Vorbildung, Ausbildung, Prüfungsleistung, Abschluss aus anderen Bundesländern oder Staaten
Begründung des Dienstverhältnisses
Bewerbung, Personalauswahlverfahren (Assessment Center), Einstellung, Ernennung zum Beamten, Beamte auf Probe, Probebeamte, Verlängerung der Probezeit, Bewährung, Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
Änderungen im Status
Umwandlung, Lebenszeitverbeamtung, Beförderung, Zurückstufung, Laufbahnwechsel, Aufstieg (Regel‑, Schnell‑, Bewährungsaufstieg), In-Sich-Beurlaubung von Beamten (Insichbeurlaubung) ‚Entfristung‘
Änderungen funktionell
Versetzung, Umsetzung, Abordnung – auf eigenen Wunsch oder aus dienstlichen Gründen, Zuweisung, Bewerbungsverfahren, Härtefallverfahren
Krankheit, Dienstfähigkeit, Pflicht zur Gesundhaltung
Anordnung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit, Prüfung der dienstlichen Verwendung, Untersuchungen durch den Amtsarzt / Polizeiarzt, Polizeivollzugsdienstfähigkeit gemäß PDV300, Anordnung von Behandlungen und Therapien, u.a. stationärer Aufenthalt in Kliniken, Begutachtung, Begutachtung durch externe Gutachter, begrenzte Dienstfähigkeit / Teildienstfähigkeit, Polizeidienstunfähigkeit (PDU), anderweitige Verwendung, (vorläufiger) Ruhestand aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit
Beendigung des Beamtenverhältnisses
Eintritt in den Ruhestand: aufgrund Dienstunfähigkeit, aufgrund Erreichens der Regelaltersgrenze oder Ende des Beamtenverhältnisses auf Zeit (Wahlbeamte, politische Beamte), Vorruhestand bzw. Altersteilzeit, Verfahren zur Untersuchung der Dienstunfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit, andere Beendigungsgründe etwa Entlassung, Entlassung auf eigenen Antrag, Verlust der Beamtenrechte
andere Situationen im Dienstverhältnis
Konkurrentensituationen (Konkurrentenklage), Überprüfung dienstlicher Beurteilungen, Hilfestellung bei dienstlichen Stellungnahmen, Sonderurlaub, ‚Mobbing‘-Situationen, Wechsel Dienstherr, Ländertauschverfahren, Freigaben, Übernahme in das Beamtenverhältnis aus dem Angestelltenverhältnis; auch arbeitsrechtliche Konkurrentenklage vor dem Arbeitsgericht bei Beteilugung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte)
Recht der sonstigen Amtsträger
öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis beispielsweise für Minister, Staatssekretäre, Leitungspositionen; Vertragsgestaltung, auch Besoldung, Versorgung, Befreiung von der Rentenversicherungspflicht; politische Beamtenverhältnisse
Disziplinarrecht
Beratung und Vertretung in Disziplinarverfahren
Disziplinarrecht der Bundesbeamten nach dem Bundesdisziplinargesetz und der Landesbeamten nach den Landesdisziplinargesetzen, Coaching im Fall von Dienstaufsichtsbeschwerden, Vorbereitung von Stellungnahmen
Vertretung bei Disziplinarklagen
vor den Kammern für Disziplinarsachen der Verwaltungsgerichte, ua. hessisches Verwaltungsgericht Wiesbaden als zentrale Kammer für Disziplinarsachen für ganz Hessen; Verwaltungsgericht Trier, Ausübung Disziplinargerichtsbarkeit für ganz Rheinland-Pfalz; Disziplinarsenate der Oberverwaltungsgerichte OVG Koblenz (Rheinland-Pfalz), VGH Mannheim (Baden-Württemberg) und Senat für Disziplinarsachen vor dem VGH Kassel (Hessen)
Begleitung während behördlicher Ermittlungsverfahren
Betreuung bei Dienstenthebung / Suspendierung oder bei Verbot der Führung der Amtsgeschäfte, (Eilrechtsschutz bei) Einbehaltung / Kürzung der Dienstbezüge, Anregung der Einleitung von Disziplinarverfahren (auch Selbstanzeige)
Zusammentreffen mit Strafverfahren
Manchmal kommt es vor, dass strafrechtlich relevantes Handeln ein Disziplinarverfahren nach sich zieht oder im Rahmen von (Vor-) Ermittlungsverfahren die Vorgänge zunächst der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt werden. In diesen Konstellationen ist eine enge Zusammenarbeit mit strafrechtlich versierten Kollegen ratsam, um zu Ihrem Vorteil eine abgestimmte Beratung und Vertretung „aus einer Hand“ anbieten zu können. Gerne stellen wir Ihnen einen Kontakt zu unserem Netzwerk her.
Dienstunfall, Unfallfürsorge
Der Weg zur Anerkennung eines Dienstunfalls und seiner Folgen kann lang und steinig sein. Dabei sind die möglichen Auswirkungen über den dienstlichen Bereich hinaus weitreichend. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Es geht um:
Anerkennung des Unfallereignisses als Dienstunfall, Anerkennung der Dienstunfallfolgen, Dienstunfallmeldung und Untersuchungsverfahren mit Begutachtungen, Kostenerstattungen der Unfallfürsorge, (erhöhtes) Unfallruhegehalt bei Kausalität; Feststellung Grad der Erwerbsminderung (MdE) oder Grad der Schädigungsfolgen (GdS) mit Unfallgeld als Entschädigung.
Besoldungs- und Versorgungsrecht
- Alimentation, Bezüge, Beamtenbesoldung, (Alters-)Versorgung,
- Arbeitszeit, Teilzeit, Mutterschutz und Elternzeit, Altersteilzeit,
- Zuordnung Besoldungsgruppen und Besoldungsstufen,
- Mehrarbeitsvergütung,
- Berechnung und Festsetzung der Ruhebezüge / der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten,
- Nebentätigkeit, Rückforderung überzahlter Dienstbezüge, Fernbleiben vom Dienst