else.schwarz Rechtsanwälte

Kanzlei für Beamtenrecht und Bildungsrecht

Wir als Kanzlei für Beamten­recht und Bildungs­recht sowie für Weinrecht leben die strikte Ausrichtung in unserer Tätigkeit.

Wir beraten und vertreten vor allem Beamte, Beamten­an­wärter, Referendare, Schüler, Abitu­ri­enten und Studie­rende, aber auch Dienst­herren und die Weinbranche.

Beamtenrecht.

„Damit der Dienstweg nicht zur Sackgasse wird.“

Bereits seit vielen Jahren stehen wir Bundes­be­amten, Landes­be­amten, Kommu­nal­be­amten, Hochschul­per­sonal und Richtern mit umfas­sender Beratung und Betreuung zur Seite. Ganz gleich ob es um Fragen zur Ausbildung, Dienst­ver­hältnis, Beför­derung, Dienst­fä­higkeit, Dienst­unfall oder Diszi­pli­nar­an­ge­le­genheit geht – wir analy­sieren jedes Problem indivi­duell und sorgfältig im Hinblick auf mögliche Auswir­kungen auf die dienst­liche Laufbahn.

Bildungsrecht.

“Bildung und Beruf – Die besten Chancen für eine gute Zukunft.”

Wir bieten umfas­sende Rechts­be­ratung in Angele­gen­heiten der frühkind­lichen, schuli­schen und hochschu­li­schen Bildung, des Schul- und Hochschul­be­triebs sowie des öffent­lichen Dienstes. Wir unter­stützen bei allen recht­lichen Fragen rund um Prüfungen.

Weinrecht.

“Wissen um Rechte und Pflichten als Wettbewerbsvorteil im umkämpften Weinmarkt.”

Unsere Kompetenz erstreckt sich auf das deutsche und europäische Weinrecht, welches ein spezi­fi­sches Fachgebiet im Rahmen des Agrar­rechts und Lebens­mit­tel­rechts darstellt. Unser Fokus liegt insbe­sondere auf der Analyse von europa­recht­lichen und öffentlich-recht­lichen Aspekten im Kontext des Weinrechts. Dabei nähern wir uns dem Thema aus verschie­denen Blick­winkeln – nicht nur als Rechts­an­wälte und Fachau­toren, sondern auch aus der Praxis und durch ehren­amt­liche Tätig­keiten.

Verwaltungsrecht.

“Vertraut mit verwaltungsrechtlichen Fragestellungen.”

Aufgrund unserer langjäh­rigen Tätigkeit im Beamten­recht und im Bildungs­recht als beson­derem Verwal­tungs­recht sind wir mit der prakti­schen Verwal­tungs­tä­tigkeit und der Arbeits­weise von Behörden, den Regeln des Verwal­tungs­ver­fahrens und der Prozess­ordnung der Verwal­tungs­ge­richts­barkeit bestens vertraut. Wir bieten erfah­renen und routi­nierten Umgang gegenüber Behörden und vor Verwal­tungs­ge­richten.

Rechtsanwälte.

Seit der Gründung der Kanzlei im Jahre 2006 konzen­trieren wir uns auf die Tätigkeit im Gebiet des Verwal­tungs­rechts. Aus der anfänglich breiten Aufstellung hat sich im Laufe der Jahre unsere heutige Spezia­li­sierung auf das öffent­liche Dienst­recht bzw. das Beamten­recht, das Bildungs­recht und das Weinrecht entwi­ckelt.

Sibylle Schwarz

Sibylle Schwarz

Rechts­an­wältin
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Michael A. Else

Michael A. Else

Rechts­anwalt
Fachanwalt für Verwal­tungs­recht