else.schwarz Rechtsanwälte

Kanzlei für Beamtenrecht und Bildungsrecht

Wir als Kanzlei für Beamten­recht und Bildungs­recht sowie für Weinrecht leben die strikte Ausrichtung in unserer Tätigkeit.

Wir beraten und vertreten vor allem Beamte, Beamten­an­wärter, Referendare, Schüler, Abitu­ri­enten und Studie­rende, aber auch Dienst­herren und die Weinbranche.

Beamtenrecht.

„Damit der Dienstweg nicht zur Sackgasse wird.“

Bereits seit vielen Jahren stehen wir Bundes­be­amten, Landes­be­amten, Kommu­nal­be­amten, Hochschul­per­sonal und Richtern mit umfas­sender Beratung und Betreuung zur Seite. Ganz gleich ob es um Fragen zur Ausbildung, Dienst­ver­hältnis, Beför­derung, Dienst­fä­higkeit, Dienst­unfall oder Diszi­pli­nar­an­ge­le­genheit geht – wir analy­sieren jedes Problem indivi­duell und sorgfältig im Hinblick auf mögliche Auswir­kungen auf die dienst­liche Laufbahn. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz für eine umfas­sende Rechts­be­ratung in allen Belangen rund um das öffent­liche Dienst­recht seit annähernd 20 Jahren.

Bildungsrecht.

“Bildung und Beruf – Die besten Chancen für eine gute Zukunft.”

Seit 2004 bieten wir umfas­sende Rechts­be­ratung in Angele­gen­heiten der frühkind­lichen, schuli­schen und hochschu­li­schen Bildung, des Schul- und Hochschul­be­triebs sowie des öffent­lichen Dienstes. Darüber hinaus begleiten wir den erfolg­reichen Einstieg in den öffent­lichen Dienst sowie während der Probezeit und der Bewäh­rungszeit. Ein beson­derer Schwer­punkt liegt dabei auf dem Gebiet der Prüfungen. 

Weinrecht.

“Wissen um Rechte und Pflichten als Wettbewerbsvorteil im umkämpften Weinmarkt.”

Unsere Kompetenz erstreckt sich auf das deutsche und europäische Weinrecht, welches ein spezi­fi­sches Fachgebiet im Rahmen des Agrar­rechts und Lebens­mit­tel­rechts darstellt. Unser Fokus liegt insbe­sondere auf der Analyse von europa­recht­lichen und öffentlich-recht­lichen Aspekten im Kontext des Weinrechts. Dabei nähern wir uns dem Thema aus verschie­denen Blick­winkeln – nicht nur als Rechts­an­wälte und Fachau­toren, sondern auch aus der Praxis und durch ehren­amt­liche Tätig­keiten.

Verwaltungsrecht.

“Vertraut mit verwaltungsrechtlichen Fragestellungen.”

Aufgrund unserer langjäh­rigen Tätigkeit im Beamten­recht und im Bildungs­recht als beson­derem Verwal­tungs­recht sind wir mit der prakti­schen Verwal­tungs­tä­tigkeit und der Arbeits­weise von Behörden, den Regeln des Verwal­tungs­ver­fahrens und der Prozess­ordnung der Verwal­tungs­ge­richts­barkeit bestens vertraut. Wir bieten erfah­renen und routi­nierten Umgang gegenüber Behörden und vor Verwal­tungs­ge­richten.

Rechtsanwälte.

Seit der Gründung der Kanzlei im Jahre 2006 konzen­trieren wir uns auf die Tätigkeit im Gebiet des Verwal­tungs­rechts. Aus der anfänglich breiten Aufstellung hat sich im Laufe der Jahre unsere heutige Spezia­li­sierung auf das öffent­liche Dienst­recht bzw. das Beamten­recht, das Bildungs­recht und das Weinrecht entwi­ckelt.

Michael A. Else

Michael A. Else

Rechts­anwalt
Fachanwalt für Verwal­tungs­recht

Sibylle Schwarz

Sibylle Schwarz

Rechts­an­wältin
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