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ChatGPT des Unternehmes OpenAI sorgt seit Wochen für einen Hype. Die Zeitungen titeln bereits „Die Hausaufgaben übernimmt jetzt eine KI“.

Die rechtlichen Aspekte des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in Schule und Hochschule durch Schülerinnen und Schüler, Studierende, aber auch durch Lehrkräfte und Hochschulpersonal selbst, sind bisher kaum betrachtet worden.

Rechtsanwältin Sibylle Schwarz hat in Beiträgen im beck-blog Bildungsrecht des Verlags C.H.Beck erste (prüfungs-)rechtliche Annäherungen vorgenommen.

 

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