Verwaltungsrecht.
“Bestens vertraut mit Behördenpraxis, Verwaltungsverfahren, Prozessordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit.”
Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit im Beamtenrecht und im Bildungsrecht als besonderem Verwaltungsrecht sind wir mit der praktischen Verwaltungstätigkeit und der Arbeitsweise von Behörden, den Regeln des Verwaltungsverfahrens und der Prozessordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit bestens vertraut. Wir bieten erfahrenen und routinierten Umgang gegenüber Behörden und vor Verwaltungsgerichten.
Verwaltungsrecht,
öffentliches Recht.
Das Verwaltungsrecht regelt den Aufbau und die Organisation der Verwaltung, die Verwaltungstätigkeit und die dazugehörigen Verfahren. Hierbei handelt der Staat durch seine Beamte, Richter, Soldaten und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Sie treten uns gegenüber als allgemeine Verwaltung, durch Polizei- und Finanzbehörden, aber auch im Schulbetrieb und im Hochschulwesen. Es kann zu Streit kommen, wenn sie uns zu einem bestimmten Handeln auffordern oder Verbote aussprechen.
Sogar in den Dienstverhältnissen der Beamten, Richter, Soldaten und in anderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnissen können Auseinandersetzungen entstehen. Bei einem solchen Streit finden sich die Regelungen für die notwendigen (Widerspruchs-) Verfahren im Beamtenrecht, Richterrecht oder Soldatenrecht.
Und letztendlich unterliegt alles der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit im Beamtenrecht und im Bildungsrecht als besonderem Verwaltungsrecht sind wir mit der praktischen Verwaltungstätigkeit und der Arbeitsweise von Behörden, den Regeln des Verwaltungsverfahrens und der Prozessordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit bestens vertraut. Wir bieten erfahrenen und routinierten Umgang gegenüber Behörden und vor Verwaltungsgerichten.
Gerne unterstützen wir in ausgewählten Einzelfällen auch Kolleg*innen in behördlichen Verfahren und vor den Verwaltungsgerichten.