Rechtsanwältin Sibylle Schwarz ist Expertin für Bildungsrecht im beck-blog des Verlags C.H. Beck. Regelmäßig beschäftigt sie sich mit aktuellen Entwicklungen und Rechtsprechungen rund um Bildung und Beruf.
Im Beitrag vom 23. Januar 2024 blickt Sibylle Schwarz zurück auf ein Jahr ChatGPT und Co. im Bildungsbereich. Was hat sich seit der Einführung getan, wie ist der Stand der Diskussionen?
Lesen Sie den Beitrag im beck-blog:
ChatGPT im Bildungsbereich — ein Jahr später (Link)
Und was liegt näher, als ein Sprachmodell zu bitten, den Beitrag zusammenzufassen?
Bing Copilot, Prompt: “Fasse den Artikel “ChatGPT im Bildungsbereich — ein Jahr später” zusammen”
Ausgabe: Hier ist eine kurze Zusammenfassung des Artikels:
- ChatGPT und Large Language Models (LLM): Der Artikel beschreibt den Einsatz von ChatGPT, einem Chatbot, der auf einem großen Sprachmodell basiert, im Bildungsbereich. ChatGPT kann Texte produzieren und bewerten, was Chancen und Risiken für Schüler*innen, Studierende und Lehrende mit sich bringt.
- Rechtliche Fragen: Der Artikel erörtert prüfungsrechtliche, datenschutzrechtliche und urheberrechtliche Fragen, die sich aus der Verwendung von ChatGPT und anderen KI-Anwendungen im Bildungskontext ergeben. Er verweist auf verschiedene Rechtsgutachten, Gerichtsentscheidungen und Gesetzesentwürfe, die sich mit diesen Themen befassen.
- Regulierung und Transparenz: Der Artikel gibt einen Überblick über die Regulierung von KI-Systemen auf nationaler und europäischer Ebene, insbesondere den AI Act, der bestimmte KI-Anwendungen verbietet oder beschränkt. Er plädiert für mehr Transparenz und Kennzeichnung von KI-generierten Texten, um Täuschung und Missbrauch zu vermeiden.
- Referenzen: Der Artikel enthält viele Referenzen zu anderen Quellen, wie z.B. einem Impulspapier der SWK, einem Podcast des Deutschlandfunks, verschiedenen Blog-Beiträgen und wissenschaftlichen Publikationen.
Ob das eine gute Zusammenfassung der KI ist? Lesen Sie den Beitrag und beurteilen Sie selbst.