5. September 2024

Rückblick: Erfolgreiche Seminare zum Disziplinarrecht an der TAW. in Wuppertal

Im Jahr 2024 konnte Rechts­anwalt und Fachanwalt für Verwal­tungs­recht Michael A. Else seine Expertise als externer Dozent für Diszi­pli­nar­recht an der Techni­schen Akademie Wuppertal e.V. (TAW.) einbringen. Die in Zusam­men­arbeit mit der TAW entwi­ckelten Seminare erwiesen sich als wertvoller Beitrag zur Weiter­bildung im öffent­lichen Dienst.

Über die TAW.

Die TAW, einer der größten Anbieter beruf­licher Weiter­bildung in Deutschland, blickt auf eine über 70-jährige Tradition in der Quali­fi­zierung von Fachkräften zurück. Ein beson­derer Schwer­punkt liegt auf der Weiter­bildung im öffent­lichen Dienst, speziell für Fachkräfte in Behörden und Verwal­tungen.

Rechts­anwalt Michael A. Else an der TAW. in Wuppertal

Erfolgreiche Seminarreihe zum Disziplinarrecht

In enger Zusam­men­arbeit mit der TAW. wurden zwei aufein­ander aufbauende Seminare entwi­ckelt und durch­ge­führt:

1. Grundlagenseminar Disziplinarrecht der Beamten
  • Ganztä­giger Überblick über das Diszi­pli­nar­recht
  • Themen: Rechte und Pflichten, behörd­liche Ermitt­lungen, aktuelle Entwick­lungen
2. Vertiefungsseminar Disziplinarrecht der Beamten
  • Konzi­piert für Dienst­vor­ge­setzte und Ermittlungsführer*innen
  • Fokus auf rechts­si­cheres Handeln in Diszi­pli­nar­ver­fahren
  • Berück­sich­tigung der Diszi­pli­nar­reform des Bundes zum 01.04.2024

Die Seminare boten eine Kombi­nation aus recht­lichen und prakti­schen Inputs sowie die Möglichkeit zum direkten Erfah­rungs­aus­tausch. Besonders geschätzt wurde die praxisnahe Vermittlung komplexer recht­licher Inhalte.

Ausblick und Buchungsmöglichkeiten

Aufgrund der positiven Resonanz werden die Seminare auch im kommenden Jahr weiter­ent­wi­ckelt und angeboten. Inter­es­senten können sowohl einzeln buchbare Seminare als auch Inhouse-Schulungen direkt über die TAW. als Anbieter buchen.

Mehrwert für die anwaltliche Praxis

Die Lehrtä­tigkeit ermög­lichte eine konti­nu­ier­liche Vertiefung und Aktua­li­sierung des Fachwissens im Bereich des Diszi­pli­nar­rechts. Der direkte Austausch mit Fachper­sonal aus Behörden und Verwal­tungen des Bundes, der Ländern, wie aus der Kommunen bot wertvolle Einblicke in aktuelle Heraus­for­de­rungen im öffent­lichen Dienst und ließ einen inten­siven Austausch zu.

Diese Verbindung von anwalt­licher Tätigkeit und Lehre erlaubt eine besonders praxisnahe und aktuelle Rechts­be­ratung im Bereich des Diszi­pli­nar­rechts, sei es für Beamt*innen in Diszi­pli­nar­ver­fahren oder für Dienst­herren, die Beratung zu rechts­si­cherem Handeln suchen.