Im Jahr 2024 konnte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Michael A. Else seine Expertise als externer Dozent für Disziplinarrecht an der Technischen Akademie Wuppertal e.V. (TAW.) einbringen. Die in Zusammenarbeit mit der TAW entwickelten Seminare erwiesen sich als wertvoller Beitrag zur Weiterbildung im öffentlichen Dienst.
Über die TAW.
Die TAW, einer der größten Anbieter beruflicher Weiterbildung in Deutschland, blickt auf eine über 70-jährige Tradition in der Qualifizierung von Fachkräften zurück. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Weiterbildung im öffentlichen Dienst, speziell für Fachkräfte in Behörden und Verwaltungen.
Rechtsanwalt Michael A. Else an der TAW. in Wuppertal
Erfolgreiche Seminarreihe zum Disziplinarrecht
In enger Zusammenarbeit mit der TAW. wurden zwei aufeinander aufbauende Seminare entwickelt und durchgeführt:
1. Grundlagenseminar Disziplinarrecht der Beamten
- Ganztägiger Überblick über das Disziplinarrecht
- Themen: Rechte und Pflichten, behördliche Ermittlungen, aktuelle Entwicklungen
2. Vertiefungsseminar Disziplinarrecht der Beamten
- Konzipiert für Dienstvorgesetzte und Ermittlungsführer*innen
- Fokus auf rechtssicheres Handeln in Disziplinarverfahren
- Berücksichtigung der Disziplinarreform des Bundes zum 01.04.2024
Die Seminare boten eine Kombination aus rechtlichen und praktischen Inputs sowie die Möglichkeit zum direkten Erfahrungsaustausch. Besonders geschätzt wurde die praxisnahe Vermittlung komplexer rechtlicher Inhalte.
Ausblick und Buchungsmöglichkeiten
Aufgrund der positiven Resonanz werden die Seminare auch im kommenden Jahr weiterentwickelt und angeboten. Interessenten können sowohl einzeln buchbare Seminare als auch Inhouse-Schulungen direkt über die TAW. als Anbieter buchen.
Mehrwert für die anwaltliche Praxis
Die Lehrtätigkeit ermöglichte eine kontinuierliche Vertiefung und Aktualisierung des Fachwissens im Bereich des Disziplinarrechts. Der direkte Austausch mit Fachpersonal aus Behörden und Verwaltungen des Bundes, der Ländern, wie aus der Kommunen bot wertvolle Einblicke in aktuelle Herausforderungen im öffentlichen Dienst und ließ einen intensiven Austausch zu.
Diese Verbindung von anwaltlicher Tätigkeit und Lehre erlaubt eine besonders praxisnahe und aktuelle Rechtsberatung im Bereich des Disziplinarrechts, sei es für Beamt*innen in Disziplinarverfahren oder für Dienstherren, die Beratung zu rechtssicherem Handeln suchen.