1. Juni 2025

Kosten

Über Geld spricht man nicht? Doch, wir tun es!  

Wir halten nichts von vorge­fer­tigten Formu­laren und “Arbeit von der Stange”. Unsere Kunden (Mandanten) wollen das auch nicht. Sie bekommen Handarbeit vom Rechts­anwalt ihrer Wahl — Schrift­sätze werden im Wesent­lichen von Menschen geschrieben, von KI in geeig­neten Fällen nur verfeinert — und zwei Jahrzehnte Erfahrung.

Sprechen wir jetzt hier über Geld. Und gleich danach über Rechts­schutz­ver­si­che­rungen.

Ihre Kosten

Wir werden ausnahmslos auf Grundlage einer Stunden­satz­ver­ein­barung tätig und stellen in allen unseren Rechts­ge­bieten in Rechnung einen

Stundensatz von mindestens 345 € (289,92 € netto) bis 357 € (300,00 € netto)
für Rechts­be­ratung, Wider­spruch, Klage, Eilrechts­schutz, Rechts­mittel, Diszi­pli­nar­sache.

Bezahlt die Rechtsschutzversicherung? Nur teilweise!

Auch wenn Rechts­schutz­ver­si­che­rungen (oder auch Gewerk­schaften) gerne formu­lieren, dass sie aufgrund einer getrof­fenen Stunden­satz­ver­ein­barung keine Kosten übernehmen, tragen sie zumindest die Gebühren und Auslagen nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­gesetz (RVG 2025).

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen betei­ligen sich also in aller Regel an der Rechnung.

Der von der Rechts­schutz­ver­si­cherung (oder der Gewerk­schaft) auf die Rechnung gezahlte Zuschuss ist geringer als der von uns in Rechnung gestellte Betrag.

Unsere Anwalts­rechnung wird dann gewis­ser­maßen zwischen Mandant und Rechts­schutz­ver­si­cherung aufge­teilt. Der Mandant übernimmt also einen (großen) Teil der Kosten selbst.