Über Geld spricht man nicht? Doch, wir tun es!
Wir halten nichts von vorgefertigten Formularen und “Arbeit von der Stange”. Unsere Kunden (Mandanten) wollen das auch nicht. Sie bekommen Handarbeit vom Rechtsanwalt ihrer Wahl — Schriftsätze werden im Wesentlichen von Menschen geschrieben, von KI in geeigneten Fällen nur verfeinert — und zwei Jahrzehnte Erfahrung.
Sprechen wir jetzt hier über Geld. Und gleich danach über Rechtsschutzversicherungen.
Ihre Kosten
Wir werden ausnahmslos auf Grundlage einer Stundensatzvereinbarung tätig und stellen in allen unseren Rechtsgebieten in Rechnung einen
Stundensatz von mindestens 345 € (289,92 € netto) bis 357 € (300,00 € netto)
für Rechtsberatung, Widerspruch, Klage, Eilrechtsschutz, Rechtsmittel, Disziplinarsache.
Bezahlt die Rechtsschutzversicherung? Nur teilweise!
Auch wenn Rechtsschutzversicherungen (oder auch Gewerkschaften) gerne formulieren, dass sie aufgrund einer getroffenen Stundensatzvereinbarung keine Kosten übernehmen, tragen sie zumindest die Gebühren und Auslagen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG 2025).
Rechtsschutzversicherungen beteiligen sich also in aller Regel an der Rechnung.
Der von der Rechtsschutzversicherung (oder der Gewerkschaft) auf die Rechnung gezahlte Zuschuss ist geringer als der von uns in Rechnung gestellte Betrag.
Unsere Anwaltsrechnung wird dann gewissermaßen zwischen Mandant und Rechtsschutzversicherung aufgeteilt. Der Mandant übernimmt also einen (großen) Teil der Kosten selbst.