1. Juni 2025

Kosten

Über Geld spricht man nicht? Wir schon! 

Wir beraten, vertreten und begleiten Sie. Dabei sind wir verschwiegen, unabhängig und haben Sie vor Rechts­ver­lusten zu schützen. Wir werden rechts­ge­staltend, konflikt­ver­meidend und streit­schlichtend tätig. Sie profi­tieren von unserem Fachwissen, unserer Erfahrung und unserem Urteils­ver­mögen aus über zwei Jahrzehnten Tätigkeit.

Wir halten aber nichts von vorge­fer­tigten Formu­laren und „Arbeit von der Stange”. Das wollen Sie, unsere Kunden, auch nicht. Sie erhalten Handarbeit vom Rechts­anwalt Ihrer Wahl: Schrift­sätze etwa werden im Wesent­lichen von Menschen verfasst. Nur in wenigen Arbeits­schritten werden wir dabei von KI unter­stützt, schließlich legen wir – auch ganz in Ihrem Sinne – großen Wert auf Verschwie­genheit und Diskretion in Ihrer Angele­genheit.

Sprechen wir jetzt hier über Geld. Und gleich danach über Rechts­schutz­ver­si­che­rungen.

Ihre Kosten

Wir werden ausnahmslos auf Grundlage einer Stunden­satz­ver­ein­barung tätig und stellen in Rechnung einen

Stundensatz in Höhe von 357,00 € (300,00 € netto)
für Rechts­be­ratung, Wider­spruch, Klage, Eilrechts­schutz, Rechts­mittel, Diszi­pli­nar­sache in allen unseren Rechts­ge­bieten.

Bezahlt die Rechtsschutzversicherung? Nur teilweise!

Auch wenn Rechts­schutz­ver­si­che­rungen (oder auch Gewerk­schaften) gerne darauf verweisen, dass sie aufgrund einer getrof­fenen Stunden­satz­ver­ein­barung keine Kosten übernehmen, tragen sie zumindest die Gebühren und Auslagen nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­gesetz (RVG).

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen betei­ligen sich im Deckungsfall also an der Rechnung. Der von der Rechts­schutz­ver­si­cherung (oder der Gewerk­schaft) gezahlte Anteil ist jedoch geringer als der in unserer Rechnung ausge­wiesene Betrag. Unsere Anwalts­rechnung wird dann zwischen Mandant und Rechts­schutz­ver­si­cherung aufge­teilt. Einen (großen) Teil der Kosten muss der Mandant jedoch selbst tragen.