BGH-Urteil
Das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 12. Juni 2025 — III ZR 109/24 — hat für Aufruhr gesorgt.
Der III. Zivilsenat entschied: Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, dass der Kläger gegen die Beklagte einen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Vergütung in Höhe von 23.800 € aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB hat. Der zwischen den Parteien am 19. April 2021 geschlossene Vertrag ist gemäß § 7 Abs. 1 Fernunterrichtsschutzgesetz nichtig, denn die Beklagte verfügte nicht über die nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Fernunterrichtsschutzgesetz erforderliche Zulassung.
DER SPIEGEL
Diese Entscheidung aus dem Bereich Fernunterrichtsschutzgesetz habe ich zusammen mit dem Redakteur Florian Gontek für den SPIEGEL eingeordnet.
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Bedeutet diese Entscheidung das Ende für Onlinekurse?

Vorträge
Nach dem Beitrag im SPIEGEL wurde ich von mehreren Einrichtungen und Verbänden gebeten, in Vorträgen den Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes sowie die Folgen der BGH-Entscheidung für Bildungsanbieter und Akteure aus verschiedenen Bereichen der Bildungslandschaft zu erläutern.