15. Oktober 2025

Fernunterricht — Vorträge zum BGH-Urteil

BGH-Urteil

Das Urteil des Bundes­ge­richtshof (BGH) vom 12. Juni 2025 — III ZR 109/24 — hat für Aufruhr gesorgt.

Der III. Zivil­senat entschied: Das Berufungs­ge­richt hat zu Recht angenommen, dass der Kläger gegen die Beklagte einen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Vergütung in Höhe von 23.800 € aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB hat. Der zwischen den Parteien am 19. April 2021 geschlossene Vertrag ist gemäß § 7 Abs. 1 Fernun­ter­richts­schutz­gesetz nichtig, denn die Beklagte verfügte nicht über die nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Fernun­ter­richts­schutz­gesetz erfor­der­liche Zulassung.

DER SPIEGEL

Diese Entscheidung aus dem Bereich Fernun­ter­richts­schutz­gesetz habe ich zusammen mit dem Redakteur Florian Gontek für den SPIEGEL einge­ordnet.

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Vorträge

Nach dem Beitrag im SPIEGEL wurde ich von mehreren Einrich­tungen und Verbänden gebeten, in Vorträgen den Anwen­dungs­be­reich des Fernun­ter­richts­schutz­ge­setzes sowie die Folgen der BGH-Entscheidung für Bildungs­an­bieter und Akteure aus verschie­denen Bereichen der Bildungs­land­schaft zu erläutern.