BGH-Urteil
Das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 12. Juni 2025 — III ZR 109/24 — hat für Aufruhr gesorgt.
Der III. Zivilsenat entschied: Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, dass der Kläger gegen die Beklagte einen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Vergütung in Höhe von 23.800 € aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB hat. Der zwischen den Parteien am 19. April 2021 geschlossene Vertrag ist gemäß § 7 Abs. 1 Fernunterrichtsschutzgesetz nichtig, denn die Beklagte verfügte nicht über die nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Fernunterrichtsschutzgesetz erforderliche Zulassung.
BGH-Urteile
Nach der Entscheidung im Juni entschied der Bundesgerichtshof in weiteren Fällen:
Urteil vom 2. Oktober 2025 — III ZR 173/24 -
Urteil vom 15. Januar 2026 — III ZR 80/25 -
Urteil vom 5. Februar 2026 — III ZR 137/25 -
Urteil vom 5. Februar 2026 — III ZR 74/25 -
Versäumnisurteil vom 12. Februar 2026 — III ZR 73/25 -
DER SPIEGEL
Diese Juni-Entscheidung aus dem Bereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes habe ich zusammen mit dem Redakteur Florian Gontek für DER SPIEGEL eingeordnet
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und ebenso die weiteren Entscheidungen des BGH zum Fernunterricht.
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Vorträge
Nach dem Beitrag im SPIEGEL wurde ich von mehreren Einrichtungen und Verbänden gebeten, in Vorträgen den Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes sowie die Folgen der BGH-Entscheidung für Bildungsanbieter und Akteure aus verschiedenen Bereichen der Bildungslandschaft zu erläutern.

