Über Geld spricht man nicht? Wir schon!
Wir beraten, vertreten und begleiten Sie. Dabei sind wir verschwiegen, unabhängig und haben Sie vor Rechtsverlusten zu schützen. Wir werden rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend tätig. Sie profitieren von unserem Fachwissen, unserer Erfahrung und unserem Urteilsvermögen aus über zwei Jahrzehnten Tätigkeit.
Wir halten aber nichts von vorgefertigten Formularen und „Arbeit von der Stange”. Das wollen Sie, unsere Kunden, auch nicht. Sie erhalten Handarbeit vom Rechtsanwalt Ihrer Wahl: Schriftsätze etwa werden im Wesentlichen von Menschen verfasst. Nur in wenigen Arbeitsschritten werden wir dabei von KI unterstützt, schließlich legen wir – auch ganz in Ihrem Sinne – großen Wert auf Verschwiegenheit und Diskretion in Ihrer Angelegenheit.
Sprechen wir jetzt hier über Geld. Und gleich danach über Rechtsschutzversicherungen.
Ihre Kosten
Wir werden ausnahmslos auf Grundlage einer Stundensatzvereinbarung tätig und stellen in Rechnung einen
Stundensatz in Höhe von 357,00 € (300,00 € netto)
für Rechtsberatung, Widerspruch, Klage, Eilrechtsschutz, Rechtsmittel, Disziplinarsache in allen unseren Rechtsgebieten.
Bezahlt die Rechtsschutzversicherung? Nur teilweise!
Auch wenn Rechtsschutzversicherungen (oder auch Gewerkschaften) gerne darauf verweisen, dass sie aufgrund einer getroffenen Stundensatzvereinbarung keine Kosten übernehmen, tragen sie zumindest die Gebühren und Auslagen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Rechtsschutzversicherungen beteiligen sich im Deckungsfall also an der Rechnung. Der von der Rechtsschutzversicherung (oder der Gewerkschaft) gezahlte Anteil ist jedoch geringer als der in unserer Rechnung ausgewiesene Betrag. Unsere Anwaltsrechnung wird dann zwischen Mandant und Rechtsschutzversicherung aufgeteilt. Einen (großen) Teil der Kosten muss der Mandant jedoch selbst tragen.

