Weinrecht.
“Wissen um Rechte und Pflichten als Wettbewerbsvorteil im umkämpften Weinmarkt.”
Das deutsche und europäische Weinrecht ist ein Spezialgebiet innerhalb des Agrarrechts und des Lebensmittelrechts. Wir beschäftigen uns vor allem mit europarechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragen des Weinrechts. Dabei nähern wir uns dem Thema aus verschiedenen Blickwinkeln — nicht nur als Rechtsanwalt und Fachautor, sondern auch aus der Praxis und aus ehrenamtlicher Tätigkeit.
Weinrecht,
Agrarrecht, Lebensmittelrecht.
Deutsches Weinrecht und EU-Weinrecht
Das deutsche und europäische Weinrecht kann als Spezialgebiet innerhalb des Agrarrechts und des Lebensmittelrechts angesehen werden. Es handelt sich um einem verwobenen Komplex aus Unionsrecht (EU-Recht) mit nationalem Recht des Bundes und der Länder, aber auch um Verbandsrecht im weitesten Sinne.
Die rechtlichen Fragestellungen der Weinwirtschaft sind vielfältig. Es umfasst Rechtsfragen aus dem gesamten Bereich des Weinsektors – vom Weinbau bis zum Weinhandel, insbesondere mit Regelungen zu Anbau, Herstellung, Verarbeitung, Inverkehrbringen, Handel und Absatzförderung von Wein.
Rechtsanwalt für Weinrecht
Die klassische anwaltliche Vertretung in förmlichen Verfahren gegenüber Weinbaubehörden, Weinkontrolle und (Verwaltungs-) Gerichten ist meist nur Mittel zweiter Wahl und spielt im Weinrecht eine eher untergeordnete Rolle.
Deshalb biete ich Winzern, Weinbaubetrieben, Winzergenossenschaften, Weinkellereien, Weinkommissionären, Weinhändlern oder Verbänden Beratungsgespräche an – zu einer einzelnen Frage oder gerne auch als „Ansprechpartner auf Dauer”.
Sollte es notwendig sein, führe ich selbstverständlich auch förmliche Verfahren für Sie gegenüber der Verwaltung oder vor Gerichten.
Geoschutz -
g.U. und g.g.A.
Der Bereich des Schutzes geografischer Angaben für Weine und Spirituosen nach dem Recht der Europäischen Union entwickelt sich als neues und dynamisches Rechtsgebiet, das dem unionsrechtlichen System des Schutzes geografischer Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel sehr ähnlich ist.
Dazu gehört auch die Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen (Erzeugnisse mit geschützter Ursprungsbezeichnung, g.U.; Erzeugnisse mit geschützter geografischer Angabe, g.g.A. oder traditionelle Bezeichnungen), deren Anforderungen in sogenannten Produktspezifikationen festgelegt sind. Anträge und Änderungen werden überwiegend von den Schutzgemeinschaften der jeweiligen Anbaugebiete initiiert und von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bearbeitet.
Tätigkeitsbereiche.
Bezeichnungsrecht
Überprüfung von Aufmachung und Kennzeichnung (Etikettierung) von Weinflaschen, Prüfung des Etiketts, Schutz vor Irreführung und Täuschung, Begleitung bei „Abmahnung“
Geografische Bezeichnungen, herkunftsgeschützte Weinnamen, g.U., g.g.A.
Beratung von Erzeugern, Prüfung von Produktspezifikationen („Lastenheften“), Begleitung in Antrags‑, Änderungs‑, Einwendungsverfahren gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Verteidigung gegen Abmahnungen im Weinrecht
Ist ein Mitbewerber der Auffassung, dass ein anderes Erzeugnis oder Produkt nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sieht das Wettbewerbsrecht die Möglichkeit einer Abmahnung vor. Ziel ist in der Praxis meist die Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungserklärung, um den Wettbewerbsverstoß abzustellen. Dies ist in den meisten Fällen mit empfindlichen Konsequenzen verbunden. Dabei sind die regelmäßig geforderten Abmahnkosten noch das kleinere Übel. Vertriebsverbote, Rückrufaktionen oder Vertragsstrafen können sich schnell negativ auf das eigene Unternehmen auswirken.
Wir prüfen die Berechtigung von Abmahnungen und wehren unberechtigte Ansprüche ab oder versuchen, die Folgen zu minimieren.
Qualitätsweinprüfung
Antrag auf Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer (AP-Nummer), Prüfungsbescheid, Rücknahme und Widerruf der amtlichen Prüfungsnummer, Herabstufungen, Umstufungen
Gewährung von Pflanzrechten
Genehmigung von Neuanpflanzungen, Erteilung von Pflanzrechten, nationales Verteilungsverfahren im Genehmigungssystem, Anwendung von Prioritätskriterien, Rodungen
öffentlich-rechtliche Fragestellungen rund um den Weinbaubetrieb
bspw. Abwassereinleitung (Starkverschmutzerabgabe), Wasserrecht, Düngeverordnung, Pflanzenschutzrecht