Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist die sichere elektronische Kommunikation von Rechtsanwälten mit den Justizbehörden (Gerichten) und auch untereinander. Hierzu wird eine besondere Verschlüsselungstechnik unter Nutzung spezieller Signaturkarten verwendet.
Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt / Rechtsanwältin verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA).
Seit Januar 2018
erhalten Rechtsanwälte, die ihr beA-System schon aktiviert haben (sog. Erstregistrierung), über dieses System Zustellungen durch die Gerichte, die sog. passive Nutzungspflicht.
Seit dem 1. Januar 2022
gilt die sog. aktive Nutzungspflicht. Die Kommunikation mit den Gerichten ist über diesen Weg verpflichtend. Die Benutzung dieses Systems (besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)) ist also gesetzlich (§ 130d ZPO, § 55d VwGO) und berufsrechtlich (§ 31a BRAO) vorgeschrieben.
Unter Kommunikation mit den Gerichten wird beispielsweise die Klageerhebung und die Einlegung des Rechtsmittels verstanden, eigentlich ist jeder Antrag, jede Erklärung und jeder Schriftsatz an das Gericht elektronisch zu übermitteln.
Über den althergebrachten Weg Papierform in Briefpost oder als Telefax darf es bei Gericht nicht mehr eingereicht werden. Dieser Weg ist nunmehr wegen fehlender Form unzulässig und macht einen Antrag oder eine Erklärung unwirksam. Es soll nur noch möglich sein, wenn einmal die Technik versage.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Bundesrechtsanwaltskammer.
Längst noch nicht alle der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte haben ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach schon aktiviert.
else.schwarz Rechtsanwälte Partnerschaft, Kanzlei für Beamtenrecht und Bildungsrecht, haben das besondere elektronische Postfach bereits vor Jahren aktiviert und senden und empfangen deshalb seit Jahren über beA.
Diese jahrelangen Erfahrungen mit beA kommen unseren Mandanten zugute. Fragen Sie nach, wir geben Ihnen gerne nähere Auskünfte dazu.