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Spezialgebiet Bildung

KiTa Recht - Schulrecht - Ausbildungsrecht - Hochschulrecht - Prüfungsrecht - Bildungsberatung - Recht der Bildungseinrichtungen

Schule

Wir beraten und vertreten Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern bundesweit beispielsweise in folgenden schulischen Angelegenheiten:

Schulrecht
Zugang zu Schule, insbesondere Einschulung in Grundschule
vorzeitige Einschulung
Zurückstellung/Rückstellung vom Schulbesuch, Besuch einer Vorklasse
Wechsel Schulbezirk durch Gestattungsantrag bei Grundschule oder durch Zuweisung an andere Grundschule
besonderer / sonderpädagogischer Förderbedarf, Förderschule / Sonderschule
Schulbesuch bei Krankheitsbildern/Behinderungen wie z. B. Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung ADS/ ADHS, Lese-Rechtschreibschwäche LRS, Legasthenie, Dyskalkulie, Schulangst, Autismus, Asperger
Nachteilsausgleich und Notenschutz bei z. B. Legasthenie oder ADHS
Schulbesuch bei Hochbegabung, Einschulung Kann-Kind, Überspringen Jahrgangsstufe, Externenprüfung
Bildungsberatung, insbesondere Beratung zu Schullaufbahn, erreichbaren Schulabschlüssen
Anfechtung der Grundschulempfehlung
Zugang zu Schule, insbesondere Wahl der weiterführenden Schule und Aufnahme in Klasse 5
Schulplatzklage
Prüfungen in der Schule / Abschlussprüfungen (z. B. Klassenarbeiten, Abitur)
Freiwilliges Wiederholen
Querversetzung / Nichtversetzung
Beratung zu Schulwechsel und veränderter Schullaufbahn nach Quer- oder Nichtversetzung
erzieherische oder pädagogische Maßnahmen
Schulordnungsverfahren (z. B. Schulverweis, Schulausschluss)
"Mobbing" in der Schule
Schülerbeförderung / Schülerfahrtkosten
Rechte und Pflichten der Elternvertretungen
Rechte und Pflichten der Schülervertretungen
SGB 8 Kinder- und Jugendhilfe
Anerkennung von im Ausland erworbenen Zeugnissen oder Schulabschlüssen
Deutsches Auslandsschulwesen

Schule_und_Recht_bildungsanwalt_de_april_2009.pdf

Dateityp: pdf - Dateigröße: 161.8 KB - Upload: 21.07.2009 - Downloads: 758

Studium an Uni, FH, PH, BA / Hochschule

Wir beraten und vertreten bundesweit Studentinnen und Studenten inländischer und ausländischer Hochschulen. Für Studentinnen und Studenten sind wir beispielsweise in folgenden Hochschulangelegenheiten an Universitäten, Fachhochschulen, Berufsakademien in öffentlicher oder in freier (privater) Trägerschaft in Deutschland und im Ausland tätig:

Hochschulrecht
Beratung zu Studiermöglichkeiten / Studienfachwahl
'Studieren ohne Abi', Zugangsprüfung, Probestudium, Auswahlgespräch
Hochschulzulassung und Hochschulzugang
Orientierung im Studium (Studien- und Prüfungsordnungen verstehen)
Studium bei Krankheitsbildern / Behinderungen wie z. B. Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung ADS/ ADHS, Legasthenie oder bei Prüfungsangst
Studienleistungen / Prüfungen / Erwerb von Abschlüssen
Hochschulprüfungsrecht
Wechsel Studiengang, Wechsel Studienort
Endgültiges Nichtbestehen, Verlust des Prüfungsanspruchs, Härtefall, Exmatrikulation, Neuorientierung
Aufnahme, Kündigung bei Hochschulen in freier Trägerschaft
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen, Graden, Studienleistungen
Ausbildungsförderung (BAföG)
Rechte und Pflichten von Studierendenvertretungen

Prüfung

Wir beraten zu Prüfungen in Schule, Ausbildung, Studium, Fortbildung oder Weiterbildung und vertreten Prüflinge bundesweit.

Prüfungsrecht
Prüfungsvorbereitung
Prüfungsverfahren, Fristen, Ladung
Prüfungszulassung
Prüfung bei z. B. Legasthenie, ADS/ADHS
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Prüfung bei Prüfungsangst / Angststörungen
Prüfungsrügen
Prüfungsrücktritt bei akuter Krankheit
Prüfungsrücktritt bei Dauerleiden
Prüfung nicht bestanden
Befangenheit Prüfer
Prüfungswiederholung
Prüfungsbetrug
Prüfungsanfechtung, Überdenkenbegehren
Widerspruch oder Klage gegen Prüfungsergebnis
Anerkennung von im Ausland erworbenen Prüfungsleistungen

Stolperfallen_in_Pruefungen_bildungsanwalt_de_2009.pdf

Dateityp: pdf - Dateigröße: 170.8 KB - Upload: 21.07.2009 - Downloads: 565

Nutzen für Ihr Anliegen

Manchen ist mit kurzen und sehr allgemeinen Informationen schon geholfen, 

www.bildungsanwalt.de -- Schlau machen über ...

oder mit unseren Downloads -

Anderen erst durch ausführliche Beratung und durch konkrete Handlungsempfehlungen des Anwalts.

 

Wir haben im Beratungsgespräch die Aufgabe, den Auftraggeber über seine Rechtsposition zu informieren, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen – was kann man tun ? -, Risiken zu benennen und vor Stolperfallen zu warnen. Gut beraten kann der Auftraggeber Vor- und Nachteile abwägen und sich für den Weg entscheiden, den er für hilfreich hält. So kann er selbst Maßnahmen ergreifen oder uns mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen beauftragen.

 

Unsere anwaltlichen Dienstleistungen umfassen neben Beratung zwar auch Interessenvertretung (Antrags- und Widerspruchsverfahren) und Prozessführung (Klage- und Rechtsmittelverfahren), dennoch ist unsere Tätigkeit auch mit Begriffen wie Coach, Wegbegleiter oder Lotse beschrieben.


Wichtig ist eine kooperative und vertrauensvolle Beziehung zwischen Auftraggeber und Anwalt. Das (erste) Beratungsgespräch ist die Gelegenheit, um festzustellen, „ob die Chemie stimmt“.

Recht der Bildungseinrichtungen

In unserer täglichen Arbeit in dem Bereich 'Bildung und Recht' sehen wir KiTa, Schule oder Hochschule aus den verschiedenen Blickwinkeln und können daher an Schüler, Studenten oder Prüflinge sowie an Gründer und Träger von Bildungseinrichtungen wertvolles Wissen weitergeben.

 

Bei umfassenden Fragestellungen können wir projektbezogene Teams aus Anwälten unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammenstellen. Unser Angebot für Gründer und Träger von Bildungseinrichtungen umfasst dabei etwa

Coaching
Konzeptionen
Gründung von Einrichtungen
Genehmigungsverfahren
Staatliche Anerkennung
Vertragsgestaltung
Arbeitsrecht
Versorgungsmodelle (u.a. betriebliche Altersversorgung)
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI

Kurzinfo_bildungsanwalt_de.pdf

Dateityp: pdf - Dateigröße: 202.1 KB - Upload: 30.04.2010 - Downloads: 170